Überweisungen

Die Regelungen rund um die Ausstellung einer Überweisung erscheinen auf den ersten Blick unübersichtlich. Hier einige erläuternde Hinweise:


  • Im Normalfall entscheidet der Arzt über die Notwendigkeit, die Diagnose und den Auftragsinhalt einer Überweisung. Oft werden gezielte Fragen und wichtige Begleitinformationen darauf vermerkt.

  • Wünschen Sie eine Überweisung, aber keinen Arztkontakt, kann der Arzt nicht über die Notwendigkeit, Diagnose und den Auftragsinhalt entscheiden. Der Überweisungstext lautet deshalb: "Auf Wunsch des Patienten".


Soll nur eine bereits begonnene Facharztbehandlung mit einer Wiederholungsüberweisung fortgesetzt werden, machen Sie uns darauf aufmerksam und lassen Sie "Patient bekannt" vermerken. Ein vorheriger Arztkontakt ist hier nicht zwingend erforderlich.